Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Datenschutzbeauftragte nimmt Bestandsdatenauskunft auseinander

Datenschutzbeauftragte nimmt Bestandsdatenauskunft auseinander

Archivmeldung vom 10.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Videoüberwachung, Kontrolle, Angst und Spionage (Symbolbild)
Videoüberwachung, Kontrolle, Angst und Spionage (Symbolbild)

Bild: Berthold Bronisz / pixelio.de

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat sich kritisch zur sogenannten Bestandsdatenauskunft geäußert. In ihrer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde der Netzaktivistin Katharina Nocun, des Piraten-Politikers Patrick Breyer und rund 6.000 weiterer Bürger gegen das Gesetz schreibt Voßhoff etwa zum Auskunftsrecht des Bundesamts für Verfassungsschutz: "Im Ergebnis beschränkt die Vorschrift weder den Anlass, noch den Umfang, noch den betreffenden Personenkreis."

Der "Spiegel" berichtet darüber. Behörden können mit solchen Auskünften unter anderem Internetnutzer identifizieren und von Internetdiensten Passwörter ihrer Nutzer erhalten, etwa zu E-Mail-Postfächern oder zu Cloud-Diensten. Voßhoff kritisiert "die kaum eingegrenzten Möglichkeiten", die sich dadurch für das Bundeskriminalamt eröffnen, solche Daten schon im Vorfeld von Gefahren zu erheben. Eine kürzlich durchgeführte Kontrolle habe gezeigt, dass die Schwelle niedrig sei.

Der Verfassungsschutz könne "praktisch ohne tatbestandliche Begrenzungen beliebig Daten zu Personen `anreichern`", rügt Voßhoff – auch dann, wenn diese als unbeteiligte Kontaktpersonen in den Akten des Verfassungsschutzes gelandet seien. Bereits die Tatsache, dass die Identifizierung von Internetnutzern "für jede noch so einfache Ordnungswidrigkeit" zulässig sei, widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Eine Nutzeridentifizierung sollte künftig nur noch nach richterlicher Anordnung möglich sein, fordert Voßhoff. Wann das Bundesverfassungsgericht über die 2013 eingereichte Beschwerde entscheidet, ist nicht absehbar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte leinen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige