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Unionsfraktion beantragt Fortbestand der epidemischen Lage

Archivmeldung vom 13.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Annalise Batista auf Pixabay

Angesichts der dramatischen Entwicklung der vierten Corona-Welle bereitet die Unionsfraktion im Bundestag einen Antrag zum Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor. Der Antrag, über den die "Rheinische Post" in ihrer Samstagausgabe berichtet, soll für kommenden Donnerstag zur Beratung und Abstimmung im Bundestag angemeldet werden.

Nach dem Willen der Fraktion soll der Bundestag die epidemische Lage über den 25. November hinaus feststellen. Gemäß Infektionsschutzgesetz würde diese Feststellung für maximal drei weitere Monate gelten, also bis zum 25. Februar 2022. Die Unionsfraktion sieht die Voraussetzungen für die epidemische Lage weiter gegeben. Nachdem im Frühjahr und Sommer 2021 durch das "umsichtige Verhalten" der Bürger sowie das "konsequente Handeln von Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern ein Rückgang der Covid-19-Fälle verzeichnet werden konnte, steigen die Zahlen mittlerweile in allen Bundesländern wieder dramatisch an".

Der Anstieg umfasst dabei alle Indikatoren: "die Neuinfektionen, den R-Wert, die Quote positiver PCR-Tests, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen und die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen, von denen 51 Prozent beatmet werden müssen", heißt es zur Begründung in dem Papier. Auch die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sei in den vergangenen Wochen wieder gestiegen. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems könne "weiterhin nicht ausgeschlossen werden", hieß es. "Es besteht die Gefahr, dass bei einer solchen Überlastung die wohnortnahe Versorgung anderer Intensivfälle nicht mehr gewährleistet ist und weitere erhebliche Gesundheitsrisiken, etwa durch die Verschiebung von elektiven Eingriffen, entstehen", schreibt die Unionsfraktion in dem Antrag.

Der Vizefraktionsvorsitzende Thorsten Frei (CDU) sagte der "Rheinischen Post", besonders für die Bundesländer sei nun ein "tragfähiges, rechtliches Instrumentarium" notwendig. "Die Ampel-Parteien hebeln das nun aus, ohne für adäquaten Ersatz zu sorgen", sagte Frei. "In dieser dramatischen Situation muss man handeln. Die Lage hat das Fortbestehen der epidemischen Lage noch nie so sehr gerechtfertigt wie jetzt."

Nach dem Vorschlag von SPD, Grünen und FDP könnten die Länder über die Corona-Grundregeln (Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz, Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen) hinaus keine weiteren Maßnahmen erlassen, sagte Frei weiter. Er nannte etwa Schulschließungen oder Beschränkungen in öffentlichen Einrichtungen. Diese Möglichkeiten will die Unionsfraktion nun wieder schaffen. Die von SPD, Grünen und FDP geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes nannte Frei "FDP-getrieben". Und weiter: "Hier wird eine Symboldebatte geführt".

Zu den Erfolgsaussichten des Antrags im Bundestag sagte er: "Wir sind eine Oppositionsfraktion und haben keine Mehrheit im Parlament. Aber wir stellen den richtigen Antrag und werben mit der Kraft der Argumente."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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