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Länder fordern Nachbesserungen am Gesetz gegen Hass im Internet

Archivmeldung vom 13.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Die Justizminister der Länder dringen auf Nachbesserungen am Gesetz gegen Hass im Internet (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; kurz: NetzDG). Konkret fordern sie von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), das Gesetz im Bereich der von den sozialen Netzwerken angebotenen Melde- und Beschwerdeverfahren nachzuschärfen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Barley solle prüfen, ob das NetzDG "angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und zur Vermeidung von Umgehungen dahingehend präzisiert werden sollte, dass den Nutzern das Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden im unmittelbaren Zusammenhang mit angezeigten Beiträgen oder zumindest auch leicht auffindbar zur Verfügung gestellt werden muss", heißt es in der Vorlage des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne), der Berichterstatter der Justizministerkonferenz zu diesem Punkt ist . "Es darf zum Beispiel nicht sein, dass manche Plattformen ihre Beschwerdeformulare so verstecken, dass keiner sie findet", sagte Steffen dem "Handelsblatt".

Aus seiner Sicht habe sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Praxis in einigen Bereichen als "zahnloser Tiger" entpuppt. "Wenn wir Hass und Hetze im Netz wirksam zurückdrängen wollen, müssen wir dem Gesetz mehr Biss geben und Lücken stopfen." So dürfe auch nicht akzeptiert werden, "wenn die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden durch inhaltsleere Verweise erschwert wird", sagte Steffen weiter. Laut Beschlussvorlage sollen demnach "inhaltsleere Antworten auf Anfragen der Strafverfolgungsbehörden" künftig mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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