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Sensburg verlangt mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 15.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Patrick Sensburg (2018)
Patrick Sensburg (2018)

Bild: Screenshot Internetseite http://www.patrick-sensburg.de/artikel/lebenslauf / Eigenes Werk

Der Sicherheitsexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Patrick Sensburg (CDU), hat sich dafür ausgesprochen, dem Inlandsnachrichtendienst per Gesetz zu erlauben, potenzielle Straftäter besser zu überwachen. Selbstverständlich müsse der Verfassungsschutz auch Whatsapp und andere Messengerdienste abhören können, wenn entsprechend hohe rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sagte Sensburg dem "Handelsblatt".

Es dürfe schließlich nicht sein, dass Extremisten moderne Kommunikationsmittel nutzten und der Verfassungsschutz nichts mitbekomme, da er nur Telefonate abhören dürfe. "Hier brauchen wir eine schnelle gesetzliche Regelung, damit klar ist, wann und unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz mithören darf." Hintergrund ist die Forderung des Verfassungsschutzes, künftig auch auf verschlüsselte Chats zuzugreifen. Der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, hatte dies in der "Welt am Sonntag" damit begründet, dass der Inlandsgeheimdienst "zunehmend Probleme" habe, die Kommunikation von Extremisten und Terroristen zu verfolgen.

Deren Kommunikationsmöglichkeiten hätten durch das Internet "enorm zugenommen", sagte Haldenwang. Sie kommunizierten heute über Messengerdienste wie Whatsapp, über Facebook oder aber auch über Chats von Online-Videospielen. "Deswegen muss das G10-Recht, das uns ja unter strengen Voraussetzungen die Überwachung von Telefongesprächen erlaubt, an die moderne Kommunikationswelt angepasst werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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