Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Staatsanwalt beantragt Aufhebung der Immunität des Ex-NRW-AfD-Fraktionschefs Marcus Pretzell

Staatsanwalt beantragt Aufhebung der Immunität des Ex-NRW-AfD-Fraktionschefs Marcus Pretzell

Archivmeldung vom 03.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft in Leipzig hat die Aufhebung der Immunität des früheren AfD-Fraktionschefs Marcus Pretzell beim Präsidenten des Düsseldorfer Landtags beantragt. Das bestätigte die Leipziger Staatsanwältin Christine Schumann dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Dem Antrag liegt zugrunde, dass nach Ablauf der Genehmigungsfristen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Pretzell wegen uneidlicher Falschaussage in einem strafrechtlichen Prozess beabsichtigt ist", sagte sie der Zeitung.

Für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei ein Anfangsverdacht für ein strafbares Handeln ausreichend. Pretzell sitzt nach seinem Austritt aus der AfD 2017 als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag.

Ob die mutmaßliche Falschaussage im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Pretzells Ehefrau Frauke Petry steht, blieb unklar. Die frühere Bundesvorsitzende der AfD war im Oktober vergangenen Jahres wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Sie soll finanzielle Förderungen nach einer Firmeninsolvenz zweckentfremdet haben. Das Landgericht Leipzig hatte die Politikerin zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Sollte der Landtagspräsident dem Antrag zustimmen, wäre Pretzell der dritte Abgeordnete, dessen Immunität in der laufenden Legislaturperiode aufgehoben würde. Zuvor war die Immunität eines CDU-Politikers und die eines Mitglieds der AfD-Fraktion aufgehoben worden, erklärte ein Parlamentssprecher. Die Legislaturperiode endet am 31. Mai. Nach Paragraf 153 Strafgesetzbuch kann eine uneidliche Falschaussage mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gamma in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige