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Bund und Länder einigen sich auf Corona-Härtefallhilfen

Archivmeldung vom 18.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die exekutive Gewalt in der BRD beschließt jede Regel die sie wollen - hunderte wurden durch die Legislative bisher für illegal erklärt (Symbolbild)
Die exekutive Gewalt in der BRD beschließt jede Regel die sie wollen - hunderte wurden durch die Legislative bisher für illegal erklärt (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesregierung und Länder haben sich auf finanzielle Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen geeinigt, die bislang durchs Raster gefallen sind. Das geht aus einem Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) an seine Länderkollegen hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Altmaier hatte die sogenannten Härtefallhilfen im Februar nach einem Treffen mit Wirtschaftsverbänden angekündigt. Nach der jetzt gefundenen Einigung wird der Bund für das neue Programm 750 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Länder sollen die neuen Hilfen zur Hälfte mitfinanzieren. Ob die einzelnen Bundesländer teilnehmen, bleibt aber ihnen überlassen. Bis zum morgigen Freitag haben sie laut dem Brief Altmaiers Zeit, sich zu melden.

Mehrere Landesregierungen hatten zuvor kritisiert, dass der Minister ein solches Programm ankündigte, ohne sie zuvor zu konsultieren. Die Umsetzung der Härtefallhilfen soll wie bei Überbrückungs- und November-/Dezemberhilfen Sache der Länder sein. Beantragt werden können sollen sie über die vom Bund bereitgestellte Plattform, die auch für die anderen Programme gilt. Altmaier hatte den Sondertopf für Härtefälle vorgeschlagen, um der massiven Kritik an unzureichenden und verspäteten Hilfen zu begegnen. Wann die neuen Gelder fließen, ist noch unklar. Beantragen können sie laut dem Brief Betroffene, die wegen der Pandemie Härten zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni dieses Jahres erleiden. Die Länder sollen dann unter Billigkeitsgesichtspunkten prüfen, welche Einzelfälle unterstützt werden sollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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