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Kutschaty: Merz muss Obdachlosem Finderlohn zahlen

Archivmeldung vom 27.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Obdachloser
Obdachloser

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag, Thomas Kutschaty, hat den Kandidaten für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, dazu aufgefordert, einem Obdachlosen wegen eines Vorfalls im Jahr 2004 Finderlohn zu zahlen. "Friedrich Merz schuldet dem ehrlichen Finder nach Paragraph 971 BGB Finderlohn", sagte Kutschaty der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Hier sprechen wir vielleicht über 20 bis 30 Euro." Dass ein Millionär einem Obdachlosen so einen lächerlichen Betrag nicht zahlt, sage viel über den Charakter dieses Mannes, fügte Kutschaty hinzu. "Wollen wir einem Menschen, der den Ärmsten unserer Gesellschaft 20 Euro schuldig bleibt, unser ganzes Land anvertrauen?", fragte der SPD-Politiker. 2004 hatte ein Obdachloser in Berlin ein von Merz verlorenes Notebook gefunden und an ihn zurück gegeben. Merz hatte sich dafür mit einer Ausgabe seines Buchs "Nur wer sich ändert, wird bestehen. Vom Ende der Wohlstandsillusion - Kursbestimmung für unsere Zukunft" bedankt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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