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Organspende: Spahn verteidigt Widerspruchslösung

Archivmeldung vom 28.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Vor der Orientierungsdebatte zur Organspende an diesem Mittwoch im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen Vorschlag für eine Widerspruchslösung gegen Kritik verteidigt. "Das ist kein Zwang zur Spende. Sondern der Zwang, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen", sagte Spahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Gesellschaft müsse sich diese Auseinandersetzung zumuten. "Die 10.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, müssen es uns wert sein", so Spahn weiter. Mit Blick auf den fraktionsübergreifenden Widerstand gegen seine Pläne räumte der Gesundheitsminister ein, es gebe gewichtige Argumente auf beiden Seiten. Das brauche den offenen Austausch. Doch allen gehe es darum, die Zahl der Organtransplantationen deutlich zu steigern. "Uns eint das Ziel, aber wir streiten über den Weg", so der CDU-Politiker. Nach Spahns Vorschlag soll jeder Mensch potenzieller Organspender sein, wenn er dem zu Lebzeiten nicht widerspricht oder dessen Angehörige dies nach dem Tod ablehnen. Derzeit muss ein Organspender oder seine Angehörigen der Spende aktiv zustimmen.

Organspende: Gegner der Widerspruchslösung fordern Spenderdatei

Die Gegner einer Widerspruchslösung im Bundestag fordern die Einrichtung einer zentralen Spenderdatei, um potenzielle Organspender künftig schneller erkennen zu können. Der CSU-Gesundheitsexperten Stephan Pilsinger sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochausgaben), der Vorschlag gehöre zu einem Bündel von Maßnahmen, auf die sich Abgeordnete von Union, SPD, Grünen, FDP und Linkspartei geeinigt hätten. Die Parlamentarier plädieren den Angaben zufolge in ihrem Gegenantrag zudem dafür, die Bürger intensiver als bisher über die Organspende zu informieren, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses. Ärzte sollen für Aufklärungsgespräche Geld von den Krankenkassen erhalten.

Die in der Gruppe zunächst diskutierte Entscheidungslösung, wonach jeder Bürger verpflichtet werden soll, verbindlich seine Haltung zur Organspende zu erklären, fand dagegen keine Mehrheit. Der Bundestag berät am heutigen Mittwoch in einer sogenannten Ori entierungsdebatte erstmals den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Regeln bei der Organspende zu ändern. Während derzeit einer Spende ausdrücklich zugestimmt werden muss, soll künftig jeder Bürger Organspender sein, solange er nicht ausdrücklich widerspricht. Die Gegner kritisieren die Widerspruchslösung als unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Der Medizinrechtler Thomas Gutmann von der Universität Münster forderte deshalb eine grundlegende Reform des Transplantationssystems in Deutschland.

Die Bundesärztekammer und die Stiftung Organtransplantation hätten als Verantwortliche das System "komplett gegen die Wand gefahren", sagte Gutmann dem RND. Die Bilanz des 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetzes sei katastrophal. "Vor dem Inkrafttreten gab es in Deutschland wie in Spanien 16 Spender pro eine Million Einwohner im Jahr. Heute haben wir neun, Spanien hat 40", sagte er. "Bei uns sterben Menschen auf der Warteliste, die in anderen Länd ern überleben würden."

Gutmann forderte, das gesamte Transplantationswesen zentral durch ein Bundesinstitut zu steuern. Zudem solle der Bundestag und nicht die Bundesärztekammer die Grundsatzentscheidungen über die Organverteilung treffen. "Die Frage, wer weiterleben kann, weil er ein Organ bekommt, und wer nicht weiterleben darf, weil er keines erhält, ist eine der fürchterlichsten Entscheidungen, die in Friedenszeiten zu treffen ist. Nach dem Grundgesetz kann sie deshalb nur der Bundestag verantworten", sagte Gutmann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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