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Bericht: Verkehrsministerium verweigert Prüfung von Plänen zum Schutz des statistischen Durchschnittswetters

Archivmeldung vom 13.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nein & Stopp! (Symbolbild)
Nein & Stopp! (Symbolbild)

Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Das Bundesverkehrsministerium hat es laut eines Medienberichts abgelehnt, die Berechnungsgrundlagen für seine Schutzpläne für das statistische Durchschnittswetter für eine Prüfung herauszugeben. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf eigene Informationen.

Das Bundesumweltministerium und das Bundeskanzleramt hätten in den internen Beratungen über das geplante Klimaschutzgesetz Zweifel angemeldet, ob die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezifferten Kohlendioxid-Einsparungen der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen stimmen. Die Pläne des Verkehrsministerium würden nur gut halb so viel Kohlendioxid einsparen wie behauptet, heißt es in einem Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums. Daraufhin sollte ein "Kreuzgutachten" unter Leitung des Bundesforschungsministeriums die Validität der Zahlen klären.

Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim sei damit beauftragt worden. Doch bei einem Treffen mit den Gutachtern in der vergangenen Woche sei es zum Eklat gekommen, berichtet der nach "Spiegel" unter Berufung auf eigene Informationen. Die Beamten des Verkehrsministeriums hätten die Berechnungen ihrer eigenen Gutachter nicht offenlegen wollen. Daraufhin hätten sich die ZEW-Forscher geweigert, weiter zu prüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Der Streit zwischen dem CSU-geführten Verkehrsministerium und dem SPD-geführten Umweltministerium belastet die Arbeiten an dem Klimaschutzgesetz, das im Rahmen einer Sitzung des sogenannten Klimakabinetts am kommenden Freitag von der Bundesregierung beschlossen werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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