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Weiß: Grundrente auf den Weg gebracht

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Weiß (2019)
Peter Weiß (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Peter Weiß: Vereinbarte Debatte - Vorgeburtliche genetische Bluttests [Bundestag 11.04.2019]" /Eigenes Werk

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Grundrente beschlossen. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Nachdem ähnliche Vorhaben in den vorangegangenen Wahlperioden gescheitert waren, zeigt die Koalition durch den Gesetzentwurf zur Grundrente, dass sie zu ihren Vereinbarungen steht und die gesetzliche Rente stärkt."

Weiß weiter: "Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll durch die Grundrente besser dastehen, als Menschen, die dies nicht getan haben. Damit macht die Koalition deutlich, dass es sich lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen.

Durch die Grundrente werden Menschen in Ost und West unterstützt, die im Niedriglohnbereich tätig waren und trotz großer Anstrengungen sonst im Alter von Altersarmut bedroht wären. Die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten werden Frauen sein, denn insbesondere in der Vergangenheit waren die durchschnittlichen Löhne von Frauen oft geringer als die von Männern. Außerdem tragen Frauen auch heute noch die Hauptlast bei Kindererziehung und Pflege.

Auch Menschen im Osten Deutschlands, die in den Jahren nach der Wende von den gewaltigen Umwälzungen betroffen waren und für geringe Löhne arbeiten mussten, werden von der Grundrente profitieren. Durch die Einkommensprüfung stellen wir sicher, dass nur Menschen Grundrente erhalten, die sie auch benötigen. Hier hat die Union ein wichtiges Anliegen durchgesetzt.

Wer trotz der Grundrente noch auf Hilfe durch die Grundsicherung angewiesen ist, profitiert künftig von einem Freibetrag in der Grundsicherung, wenn mindestens 33 Jahre in einem der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme zurückgelegt wurden. Dabei werden die Zeiten in den unterschiedlichen Systemen zusammengerechnet. Außerdem erhalten Menschen, die mindestens 33 Jahre in einem der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme versichert waren, einen Freibetrag beim Wohngeld.

Das Gesetzgebungsverfahren beginnt nun. Ziel der Union ist es, dass die Grundrente nicht nur die Menschen erreicht, sondern solide finanziert ist. Der Verwaltungsaufwand muss sowohl für Berechtigte als auch die Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden. Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren nochmals intensiv beraten und auch die Meinung der Experten hören. Dass die Grundrente nun auf den Weg gebracht wird, ist eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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