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AfD-Fraktion BW gegen Aufweichung der Schuldenbremse

Archivmeldung vom 23.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rainer Podeswa (2019)
Rainer Podeswa (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg erteilt den Überlegungen zur Aufweichung der von der Verfassung vorgeschriebenen Zweidrittel-Hürde bei Abstimmungen über grundsätzlich bedeutenden Themen eine Absage. Rainer Podeswa erläutert die Position der AfD-Fraktion: „Eine Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung lehnt die AfD-Landtagsfraktion in aller Entschiedenheit ab!"

Podeswa weiter: "Als AfD-Fraktion treten wir ganz natürlich für eine Zweidrittel-Hürde bei einer potenziellen Aufhebung der Schuldenbremse ein. Eine Verfassungsänderung wäre ein absurdes Theater, wenn der Landtag mit einer einfachen Mehrheit eine Notsituation feststellen und damit die verfassungsgemäße Schuldenbremse aufheben könnte. Ursprünglich hatte sich Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) um einen fraktionsübergreifenden Konsens zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung bemüht.

Hier hat die AfD-Fraktion konstruktiv mitgearbeitet. Umso verwunderlicher ist es, dass wir bei den jetzigen Gesprächen außen vor gelassen werden. Dass die anderen Fraktionen ohne die AfD debattieren ist natürlich bezeichnend für ihr Demokratieverständnis. 15 Prozent der Wähler werden damit von dieser wichtigen Zukunftsentscheidung ausgeschlossen“, sagt Podeswa.

Quelle: AfD Deutschland

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