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Asylrechtler kritisiert Integrationsgesetz

Archivmeldung vom 08.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht in Konstanz, Daniel Thym, hat das Integrationsgesetz scharf kritisiert: "Mit dem Integrationsgesetz geben wir abgelehnten Asylbewerbern einen einklagbaren Anspruch, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben" sagte der Rechtsprofessor der "Welt". "Danach dürfen sie sechs Monate einen Job suchen, auch wenn sie währenddessen Sozialleistungen beziehen. Wenn sie dann einen Job finden, dann bekommen sie einen Rechtsanspruch, auch länger zu bleiben."

Seine Kritik richtet sich auf die im Gesetz enthaltene 3+2-Regelung. "Nach der Ablehnung seines Asylantrags findet der Migrant einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt. Dann bekommt er eine Duldung, also ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach bekommt er ein halbes Jahr Zeit zur Arbeitsplatzsuche und schließlich zwei Jahre um den Arbeitsplatz auszuüben", sagte Thym.

Dass die Betroffenen nach den fünf Jahren ausreisen müssen, hält Thym für "relativ unwahrscheinlich". Im Ausländerrecht laufe es üblicherweise so, dass nach dem befristeten der dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt werde. "Zuerst kommt ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, dann die Niederlassungserlaubnis und acht Jahre nach Einreise die Staatsangehörigkeit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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