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Stellungnahme des rbb zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin über die "Wahlarena"

Archivmeldung vom 14.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG Logo vom rbb Fernsehen
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Die Freien Wähler haben beim Verwaltungsgericht Berlin den Antrag gestellt, dieses möge uns verpflichten, einen Vertreter der Freien Wähler zur Sendung "Wahlarena" einzuladen. Dem hat das Verwaltungsgericht nicht entsprochen.

Es hat uns jedoch verpflichtet, über den Antrag von Herrn Vida auf Teilnahme an der "Wahlarena" noch einmal zu entscheiden. Unser Konzept, auf dessen Basis die Entscheidung erging, die Freien Wähler nicht einzuladen, sei bislang nicht kohärent. Es stehe uns laut Gericht mit Blick auf die Rundfunkfreiheit aber frei, nun ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept mit tragfähigen Differenzierungskriterien für die Einladung zur "Wahlarena" auszugestalten und auf dieser Grundlage neu über die Einladung der Freien Wähler zu entscheiden.

Hintergrund ist, dass der rbb nur jene Parteien in die Wahlarena eingeladen hatte, die voraussichtlich in den Brandenburger Landtag einziehen werden, weil sie die 5 %-Hürde überspringen. Diese Begründung hat das Gericht zwar nicht in Abrede gestellt, sah das Kriterium aber im Konzept als noch nicht hinreichend deutlich erkennbar und begründet an. Hierfür hat das Gericht uns eine Frist bis zum 16.8.19 gesetzt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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