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Söder lehnt Gesetzentwurf zur Grundsteuer ab

Archivmeldung vom 10.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Markus Söder (2016)
Markus Söder (2016)

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hat den Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) abgelehnt. "Dies ist ein sehr enttäuschender Vorschlag", sagte Söder der "Süddeutschen Zeitung".

Das werde "so nicht Gesetz werden". Scholz sei nicht auf die Bedenken Bayerns eingegangen. "Die Öffnungsklausel fehlt immer noch. Damit ist der Zug aufs falsche Gleis gesetzt", so der bayerische Ministerpräsident weiter. Die CSU stimme "dieser unfairen Grundsteuer nicht zu." Das Scholz-Modell sei "länderfeindlich, bürokratisch und gegen Mieter", so der CSU-Politiker weiter. Söder hatte bereits in den Verhandlungen, die Scholz in den zurückliegenden Wochen mit den Bundesländern geführt hatte, klargemacht, dass er eine Öffnungsklausel wolle. Sie soll den Ländern die Möglichkeit geben, eigene Regeln zu erlassen. Wie weit die Öffnungsklausel gehen sollte, ließ der CSU-Chef offen. Söder hatte mit seiner Forderung an seinen Vorgänger Horst Seehofer (CSU) erinnert, der bei der Reform der Erbschaftsteuer wiederum den Vorgänger von Scholz, Wolfgang Schäuble (CDU), gehörig geärgert hatte.

Scholz wiederum ließ am Dienstag erkennen, dass er die Öffnungsklausel eher als Verhandlungsmasse betrachte. Ohne die CSU wird er die Grundsteuer nicht reformieren können. Scholz braucht die Zustimmung der drei CSU-Minister, um den Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett zu bringen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Minister gegen ihren neu gewählten Parteichef stellen werden. Scholz habe das Angebot gemacht, in den Wochen bis zum Kabinettsbeschluss mit allen Beteiligten über eine Öffnungsklausel zu reden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Unionskreise. Einfach wäre es, einen Wert, der in die Berechnung der Steuer einfließt, in die Obhut der Länder zu geben. Man könnte etwa den Bodenrichtwert regionalisieren, also den Gemeinden überlassen. Der Wert ist wichtig für die Einschätzung des Wertes einer Immobilie.

Dazu wäre keine Grundgesetzänderung nötig. Besteht Söder aber darauf, eine große Öffnungsklausel einzubauen, die den Ländern die Wahl lässt, die Grundsteuer nach anderen Modellen als dem von Scholz vorgeschlagenen wertabhängigen Modell zu erheben, müsste das Grundgesetz geändert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Scholz geht davon aus, dass das niemand wirklich will. Unklar ist auch, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren Finanzminister unterstützt. Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Unionsfraktion im Bundestag mehrheitlich hinter Söders Forderung steht. "Ohne Länder-Öffnungsklausel stimmen wir der Reform nicht zu", sagte der für Haushalt, Finanzen und Kommunen zuständige Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) der "Süddeutschen Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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