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SPD-Schiedsgericht: Sarrazins Parteiausschluss bestätigt

Archivmeldung vom 31.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thilo Sarrazin (2018)
Thilo Sarrazin (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die SPD-Bundesschiedskommission hat den Parteiausschluss von Thilo Sarrazin bestätigt. Der Ausschluss sei damit wirksam, teilte die Kommission am Freitagnachmittag mit. Auslöser des aktuellen Verfahrens war Sarrazins 2018 erschienenes Buch "Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht".

Sowohl das Kreisschiedsgericht im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als auch die Berliner Landesschiedskommission der SPD hatten entschieden, die Partei dürfe Sarrazin wegen parteischädigenden Verhaltens ausschließen. Er habe durch sein Verhalten und seine Äußerungen "erheblich, beharrlich und wiederholt gegen Grundsätze der Partei verstoßen und der Partei dadurch schweren Schaden zugefügt", hieß es zur Begründung.

Zuvor hatte es zwischen 2009 und 2011 bereits zwei Parteiausschlussverfahren gegeben, die aber scheiterten. Sarrazin ist seit 1973 Mitglied der SPD. Von 1975 bis 2010 war er im öffentlichen Dienst tätig und von 2000 bis 2001 in leitender Position bei der Deutschen Bahn AG. Von 2002 bis April 2009 war Sarrazin für die SPD Finanzsenator im Berliner Senat und anschließend bis Ende September 2010 Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Sarrazins Thesen zur Finanz-, Sozial- und Bevölkerungspolitik sorgen regelmäßig für Ärger. Nachdem er mit Ratschlägen an Hartz-IV-Empfänger überregional bekannt geworden war und mit "Deutschland schafft sich ab" einen umstrittenen Bestseller geschrieben hatte, schied er aus dem Bundesbankvorstand aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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