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Voßhoff zweifelt am Sinn eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 09.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Voßhoff (2009)
Andrea Voßhoff (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, bezweifelt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung, ob ein nationales Gesetz überhaupt noch einen Sinn hat. "Die Richtlinie ist von Beginn an für nichtig erklärt worden", sagte sie der "Berliner Zeitung".

"Jetzt muss der europäische Gesetzgeber klären, wie er damit umgehen will – ob es also zu einer neuen Richtlinie kommen soll und wenn ja in welcher Ausgestaltung. Ich halte es für geboten, dass man mit einer nationalen Regelung wenn überhaupt abwartet, bis sich der europäische Gesetzgeber dazu positioniert hat. Dann wird man feststellen, ob ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch sachgerecht ist. Das ist jetzt eine offene Frage." Voßhoff begrüßte das Urteil. Es sei "eine deutliche Stärkung der Bürgerrechte".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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