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Bundestag stimmt Stasi-Unterlagengesetz zu

Archivmeldung vom 30.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Kurt F. Domnik  / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Der Bundestag hat den Änderungen zum Stasi-Unterlagengesetz zugestimmt. Wie zu erwarten hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP für das Gesetz gestimmt, die Linken und SPD stimmten dagegen. Die Grünen haben sich der Stimme enthalten. Erstmals gab es für eine Novelle dieses Gesetzes keine breite Mehrheit im Parlament.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherigen Regelungen zur Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst bis Ende 2019 verlängert werden. Ansonsten wäre das geltende Gesetz zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Änderungen des Gesetzes sehen zudem vor, den zu überprüfenden Personenkreis wieder auf alle im öffentlichen Dienst tätigen Beamten und Angestellte in höheren Funktionen, etwa bei Polizei und Justiz, auszuweiten.

Außerdem beschloß der Bundestag, ehemaliger Stasi-Mitarbeiter aus der Stasi-Unterlagenbehörde zwangszuversetzen. Dies soll auch gegen ihren Willen möglich sein. Für 19 der 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagen-Behörde stehen mittlerweile freie Stellen in anderen Bundesbehörden zur Verfügung.

Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Freitag-Ausgabe) unter Berufung auf führende Koalitionskreise. Mit weiteren freien Stellen sei zu rechnen, heißt es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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