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Mindestlohn: CDA-Vize warnt vor Sonderregelung für Zeitungsbranche

Archivmeldung vom 25.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Christian Bäumler Bild: CDA-Deutschlands
Dr. Christian Bäumler Bild: CDA-Deutschlands

Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hat davor gewarnt, der Zeitungsbranche als teilweisen Ausgleich für die Mehrkosten durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 einen Rabatt bei den Sozialbeiträgen für Zeitungsboten zu gewähren. Die geplante Sonderregelung sei rechtswidrig: "Der Hinweis auf den Verfassungsrang der Pressefreiheit trägt nicht", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". "Ansonsten müsste auch die Ehe- und Familienberatung von Sozialabgaben entlastet werden." Die Fachpolitiker der Großen Koalition sollten daher diese Idee noch einmal überdenken.

Bäumler betonte zugleich die Notwendigkeit des Mindestlohns für Zeitungsausträger. "Sie machen bei Wind und Wetter einen harten Job", sagte der CDU-Politiker. Der Rabatt bei den Sozialabgaben für Minijobber in der Zeitungsbranche beeinträchtige aber die "politische Glaubwürdigkeit der Großen Koalition und erinnert an die Hotelbesteuerung in der letzten Wahlperiode", kritisierte Bäumler. "Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Branche entlastet wird, die sich als einzige einem Tarifvertrag verweigert", unterstrich der CDA-Vize.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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