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Zeitung: Papier hält geplante Reform des Glücksspielstaatsvertrags für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 13.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: birgitH / pixelio.de
Bild: birgitH / pixelio.de

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält einem Medienbericht zufolge die geplante Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags für verfassungswidrig. In einem umfassenden Gutachten komme Papier zu dem Ergebnis, dass der Vertragsentwurf in mehrfacher Hinsicht "verfassungswidrig" sei, meldet die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe).

Nach Monate langem Ringen will die Ministerpräsidentenkonferenz das neue Gesetz am Donnerstag auf den Weg bringen. Papier stößt sich unter anderem an der geplanten Festsetzung der Abgabe auf fünf Prozent des Einsatzes bei Onlinewetten, sowie an der Beschränkung der Konzessionen für Sportwettenanbieter. Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies "nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich", schreibe Papier. Die Deckelung auf 20 Konzessionen erweise sich zudem als "objektive Berufszulassungsbeschränkung" - angesichts einer Zahl von etwa 3.000 illegalen Internetwettseiten und mindestens fünf großer stationärer Sportwettanbieter in Europa. Sie sei angesichts der eigenen Zielsetzung des Gesetzgebers ebenfalls "nicht erforderlich" und orientiere sich eher an "politischen Kompromisserfordernissen als an der Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte Betroffener".

Nach Jahren erbitterter Rechtsstreitigkeiten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt. Die obersten europäischen Richter stießen sich allem voran daran, dass das Argument der Suchtprävention für die Begründung des Lotto- und Sportwettenmonopols angewandt werde - für das ungleich suchtgefährdende Automatenspiel allerdings nicht.

Laut Europarechtler Rudolf Streinz von der Uni München ist diese mangelnde Kohärenz jedoch auch mit dem neuen Entwurf nicht beseitigt: In einem Gutachten argumentiert er, dass "die unterschiedlich strengen Regelungen für vergleichbar gefährliche Arten des Glücksspiels (.. ..)" auch beim geplanten neuen Gesetz abermals "zur Inkohärenz der Gesamtheit der vorgesehenen deutschen Glücksspielregulierung" führen. Nachdem sich Brüssel bereits einmal daran stieß, wäre weiterer Widerstand also programmiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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