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Reiserechtsexperte: "Bundesregierung sollte Thomas-Cook-Kunden entschädigen"

Archivmeldung vom 26.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Der Reiserechtsexperte Ernst Führich ist der Ansicht, dass die Bundesregierung betroffene Thomas-Cook-Kunden finanziell entschädigen sollte.

Führich sagte dem MDR-Magazin "Umschau" heute: "Da die Insolvenzsicherung bei 110 Millionen gedeckelt ist, werden die einzelnen Kunden nur einen Teil ihres Reisepreises erstattet bekommen. Der Bund darf diese Menschen nicht im Regen stehen lassen und sollte für die übrigen Beträge einspringen." Führich lehrte bis 2013 als Professor an der Hochschule Kempten. Er war bereits in den 1990er Jahren bei der Erarbeitung der Pauschalreiserichtlinie involviert und hat 2017 als Sachverständiger den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Seiner Meinung nach deckt die deutsche Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie die aktuellen Marktbedingungen nicht ab: "Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden. Es gibt inzwischen so große Reiseveranstalter, dass die pauschale Deckelung nicht ausreicht. Besser wäre eine am Umsatz der Firmen orientierte prozentuale Absicherung, so wie in Österreich", sagt Führich.

Die EU-Pauschalreiserichtlinie lasse den Mitgliedsstaaten freie Hand bei der nationalen Ausgestaltung. Die Absicherung für Reisekunden müsse aber effektiv und ausreichend sein, sagte Führich: "Unter diesen Gesichtspunkten ist die aktuelle deutsche Regelung in Zweifel zu ziehen. Das ist eine ganz schwierige Rechtsfrage, ob der Bund hier bei Thomas Cook in Haftung zu nehmen ist." Auf Anfrage des MDR-Magazins "Umschau" teilte das Bundesjustizministerium mit, dass die Bundesregierung nicht in der Haftung sei und im Streitfall ein Gericht das klären müsse. Führich hält es für sehr wahrscheinlich, dass Verbraucherschutzverbände stellvertretend für Reisekunden eine Klage gegen die Bundesregierung erheben werden. In diesem Fall müsse sich der EuGH in Luxemburg der Frage annehmen, ob die deutsche Regelung unzureichend ist oder gar die EU-Richtlinie insgesamt zu viel Freiraum lasse.

Reisekunden müssten sich nach Meinung von Ernst Führich darauf verlassen können, dass der jeweilige Insolvenzsicherungsschein die Reisekosten auch vollständig abdeckt. Ein Sprecher der Zurich-Versicherung bestätigte der MDR-"Umschau", dass die drei deutschen Thomas-Cook-Töchter "Thomas Cook GmbH", "Thomas Cook Touristik GmbH" (u.a. Neckermann) sowie "Bucher Reisen & Öger Tours GmbH" nicht einzeln, sondern alle zusammen mit insgesamt 110 Millionen Euro für den jetzt eingetretenen Insolvenzfall versichert sind.

"Umschau" | dienstags, 20:15 Uhr, MDR-Fernsehen | mdr-aktuell.de

Quelle: MDR Exklusiv-Meldung (ots)

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