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Entwurf zu Corona-Gesetz: Bund schlägt landesweite Ausgangsbeschränkungen vor

Archivmeldung vom 10.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
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Bild: Anna-Lena Ramm / pixelio.de

Die Bundesregierung hat den Bundestagsfraktionen und den Ländern einen Entwurf für das geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle zukommen lassen. Vorgeschlagen werden demnach unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Das geht aus einer Formulierungshilfe mit Stand vom Samstag, 12.50 Uhr, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und die an die Bundestagsfraktionen und an die Länder geschickt wurde. Das Gesundheitsministerium bat die Fraktionen nach DPA-Informationen um Anregungen zu dem Entwurf bis Sonntagmittag.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern sollen den Vorschlägen zufolge strenge Kontaktregeln gelten: Gestattet wären dann nur private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person und von maximal fünf Personen; Kinder zählen nicht mit.

Nur wenige Ausnahmen

Für die Ausgangsbeschränkungen könnte es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine. Die Öffnung von Läden soll mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien, Apotheken, aber auch Buchhandel, Blumenläden und Gartenmärkten untersagt werden, ebenso Sport in der Gruppe.

Für Schülerinnen und Schüler ist eine Testpflicht vorgesehen. Ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen Schulen schließen. Es darf aber eine Notbetreuung geben und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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