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Heftige Kritik aus CDU gegen Schäubles Erbschaftsteuergesetz

Archivmeldung vom 29.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Schäfer (2013)
Thomas Schäfer (2013)

Foto: Rob Irgendwer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Regierungsentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die Reform der Erbschaftsteuer lässt Hessens Finanzminister Thomas Schäfer kein gutes Haar. "Mit einem Regierungsentwurf geht normalerweise das Feilen an Details in die nächste Runde eines Gesetzgebungsprozesses", schreibt der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für die F.A.Z.. "Die Probleme liegen aber nicht in den Details. Mir fehlt die Phantasie, wie ein Regierungsentwurf mit so grundlegenden Schwachstellen in einem für die Zukunft stabilen Gesetz münden kann."

Die meisten Akteure seien sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer in zwei Punkten einig gewesen: Unternehmen und Finanzverwaltung brauchen nach zwei vergeblichen - weil verfassungswidrigen - Anläufen endlich ein verfassungskonformes Gesetz. Und zum anderen solle niemand wegen der Zahlung von Erbschaftsteuer genötigt sein, sein Unternehmen oder Anteile hieran zu veräußern, schreibt Schäfer. Doch "leider verfehlt der Regierungsentwurf beide Ziele.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Erbschaftsteuer politisch ein hochsensibles Thema ist, weil es bei diesem Gesetz um Umverteilung im klassischen Sinn geht. Die Koalitionsfraktionen in Berlin hatten es daher sicher nicht einfach, hier überhaupt zu einem Kompromiss zu finden. Das darf aber keine Entschuldigung dafür sein, dass wir nun einen Gesetzentwurf beraten sollen, der den beiden zentralen Anforderungen nicht gerecht wird." Denn nach wie vor sei die Gefahr allenfalls abgemildert, aber nicht gebannt, dass ein Betriebsübernehmer das Unternehmen oder Anteile hieran veräußern muss, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Noch viel gravierender sei, dass das zweite Ziel "Verfassungsmäßigkeit" augenfällig verfehlt werde. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil eindeutige Grenzen gesetzt, die der Gesetzgeber unbedingt einhalten sollte. Der prozentuale Verschonungsabschlag bis zu 35 Prozent dürfte diese Grenze sicher reißen", befürchtet Schäfer.

Schäuble hatte seinen Gesetzentwurf zwar Anfang Juli durchs Kabinett gebracht. Doch auch die CSU fordert weitere Korrekturen, denn die Wirtschaftsverbände kritisieren den Entwurf heftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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