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Beatrix von Storch: Generalbundesanwalt muss nach Hanau zurücktreten

Archivmeldung vom 21.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beatrix von Storch: Generalbundesanwalt muss nach Hanau zurücktreten
Beatrix von Storch: Generalbundesanwalt muss nach Hanau zurücktreten

Bild: Henryk Stöckl / Eigenes Werk

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt: "Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen von Hanau gewusst hat."

Storch weiter: "Trotzdem ist nichts geschehen. Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden - das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden.

Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbaren Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)


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