Mindestlohn bei Saisonarbeitern: Bas lässt Vorstoß zurückweisen

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Das Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lehnt Gedankenspiele von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) ab, für Saisonarbeiter beim Mindestlohn Ausnahmen zuzulassen. "Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt", sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel.
Er berief sich auch auf das in der Koalition Vereinbarte: "Der
Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für
Saisonarbeitskräfte nicht vor." Zudem erinnerte der Sprecher an die
allgemeine Funktion des Mindestlohns: "Der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die
branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß
an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll. Mit
dieser Zielrichtung wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Branchen
Ausnahmen zuzulassen."
Allein der Umstand, dass eine bestimmte
Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, rechtfertige eine
niedrigere Bezahlung nicht. Agrarminister Rainer hatte sich offen für
die Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den
Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur