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Mindestlohn bei Saisonarbeitern: Bas lässt Vorstoß zurückweisen

Archivmeldung vom 25.06.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bärbel Bas (2025)
Bärbel Bas (2025)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lehnt Gedankenspiele von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) ab, für Saisonarbeiter beim Mindestlohn Ausnahmen zuzulassen. "Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt", sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel.

Er berief sich auch auf das in der Koalition Vereinbarte: "Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor." Zudem erinnerte der Sprecher an die allgemeine Funktion des Mindestlohns: "Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll. Mit dieser Zielrichtung wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Branchen Ausnahmen zuzulassen."

Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, rechtfertige eine niedrigere Bezahlung nicht. Agrarminister Rainer hatte sich offen für die Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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