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Entwicklungsminister verteidigt Lieferkettengesetz

Archivmeldung vom 20.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gerd Müller (2019)
Gerd Müller (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Videoporträt Bundesentwicklungsminister Gerd Müller" / Eigenes Werk

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) erwartet, dass das Lieferkettengesetz trotz anhaltender Kritik zügig in Kraft treten wird. "Wir haben uns auf einen guten Kompromiss geeinigt und ein wirksames, aber auch angemessenes Gesetz auf den Weg gebracht", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). "Klar ist, dass kein Gesetz so aus dem Parlament kommt, wie es reingegeben wurde."

Er sei aber sicher, "dass das Lieferkettengesetz Mitte des Jahres verabschiedet wird". In der vergangenen Woche hatten sich Müller, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach langem Streit geeinigt, das Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Danach müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab 2023 dafür Sorge tragen, dass es bei ihren direkten Zulieferern nicht zu Menschenrechtsverstößen kommt. Von 2024 an werden dann auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten einbezogen.

Für die weiteren Glieder der Lieferkette gilt ein abgestuftes Verfahren. Hier müssen Unternehmen nur tätig werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern Kenntnis erhalten. Die Rechte von Betroffenen sollen dadurch gestärkt werden, dass sie sich vor deutschen Gerichten von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vertreten lassen können. Während Greenpeace und andere NGOs das Gesetz für einen zahnlosen Tiger halten, geht es verschiedenen Handelsverbänden zu weit.

Zuletzt beklagte das Wirtschaftsministerium, der Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium weiche von der vereinbarten Linie ab. Müller verteidigte das Gesetz: "Unser Wohlstand und wirtschaftlicher Erfolg darf nicht auf Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten beruhen." Mit dem Gesetz gebe es klare, abgestufte Regeln. "Dabei berücksichtigen wir besonders die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen." Der Minister machte deutlich, dass er das deutsche Gesetz als ersten Schritt zu einer europäischen Regelung sieht. "Es geht um das Ziel, Globalisierung gerecht zu gestalten", sagte er. "Besonders wichtig ist mir, der Schutz der Kinder und das Verbot von Kinderarbeit wirksam umzusetzen und zu kontrollieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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