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Mann in Weinheim wegen Aufruf zu Verstoß gegen Corona-Auflagen vorläufig festgenommen

Archivmeldung vom 04.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Bild: Rike / pixelio.de

Wegen eines Internet-Aufrufs zu einer Demonstration hat die Polizei einen Mann aus Weinheim (Baden-Württemberg) festgenommen. Der 32-Jährige hat somit zu einer Straftat aufgerufen, denn angesichts der Corona-Pandemie gilt in Deutschland derzeit ein Versammlungsverbot. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.

Weiter ist hierzu auf der deutschen Webseite zu lesen: "Mit der Demonstration, bei der sich viele Menschen in der Öffentlichkeit versammelt hätten, habe der Mann nach den aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Krise zu einer Straftat aufgerufen, erklärte ein Sprecher der Polizei am Samstag. Ohne die Corona-Auflagen wäre der friedliche Protestmarsch kein Problem gewesen.

Den Ermittlungen zufolge hatte der 32-Jährige vor zwei Wochen in einem Internetportal anonym einen friedlichen Protestmarsch organisieren wollen. Die potenziellen Teilnehmer forderte er demnach auf, Kinder mitzubringen, um sich vor der Polizei zu schützen. Zahlreiche Menschen, die den Aufruf lasen, verständigten die Polizei.

Über den Anbieter des Internetportals machten die Ermittler schließlich den 32-Jährigen ausfindig. Bei der Wohnungsdurchsuchung am Freitag hatten die Beamten Datenträger, drei Laptops, Festplatten, ein Tablet und ein Smartphone sichergestellt, die nun ausgewertet werden sollen. Der Mann kam nach der vorläufigen Festnahme wieder auf freien Fuß.

Menschenansammlungen sind in Baden-Württemberg auf öffentlichen Plätzen verboten, sobald sich mehr als zwei Personen treffen, die nicht zu einer Familie gehören. Während Zusammenkünfte von kleineren Gruppen nach aktueller Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, begehen laut Polizeisprecher Gruppen von mehr als 15 Menschen eine Straftat."

Quelle: Sputnik (Deutschland)


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