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NPD-Anwalt setzt auf V-Mann-Problematik

Archivmeldung vom 18.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Verfahrensbevollmächtigte der NPD, der Saarbrückener Anwalt Peter Richter, will das Verbotsverfahren gegen die Partei an einer V-Mann-Problematik scheitern lassen. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe) sagte Richter, es gehe nicht nur um die Frage, ob tatsächliche alle V-Leute in seiner Partei "abgeschaltet" worden seien.

 Es gehe auch um die Frage, ob abgeschaltete V-Leute, die zuvor in die Partei "eingeschleust" worden seien, auch "zurückgezogen" wurden nach ihrer Abschaltung - etwa auch aus Ämtern, die sie als V-Leute angestrebt hatten. Weil die Rückziehung von eingeschleusten Privatpersonen im Unterschied zu eingeschleusten Undercover-Beamten von den Innenministern nicht bestätigt worden sei, es aber nachweislich eingeschleuste Privatpersonen gegeben habe, sei der Vortrag des Bundesrates "unschlüssig", sagte Richter. "Wir haben einiges in petto", sagte er der F.A.Z.

Der als "Auskunftsperson" vor das Bundesverfassungsgericht geladene NPD-Funktionär Jürgen Gansel sagte der F.A.Z. unterdessen, die NPD werde argumentieren, dass sich der "Meinungskorridor" in Deutschland durch die Pegida-Bewegung und die AfD "erweitert" habe. "Das gesellschaftliche Klima hat sich verändert, Begriffe wie `Volksverräter` und `Lügenpresse` sind mittlerweile salonfähig geworden", sagte Gansel der F.A.Z. Die NPD werde sich deshalb darauf berufen, dass man sie nicht für Aussagen bestrafen dürfe, die bei anderen Parteien und Bewegungen geduldet würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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