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Maas warnte Bundesanwalt schon früh

Archivmeldung vom 03.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Harald Range (2014)
Harald Range (2014)

Foto: Richard Gutjahr
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesjustizministerium hat den Generalbundesanwalt nach eigenen Angaben frühzeitig davor gewarnt, gegen zwei Journalisten des Internet-Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrats zu ermitteln. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Montagsausgabe. Am 27. Mai war das Ministerium von der Bundesanwaltschaft über das am 13. Mai eingeleitete Verfahren informiert worden. Nach Darstellung des Ministeriums habe man Generalbundesanwalt Harald Range und seinen Mitarbeitern signalisiert, man halte das Verfahren für falsch.

Mehrere Ministerien waren - anders als bislang öffentlich behauptet - frühzeitig über Einzelheiten des Verfahrens informiert. Spitzenbeamte der Häuser kannten die vielen Details des Falles und wussten vor allem von der Entscheidung Ranges, gegen die Journalisten zu ermitteln. Bei der Bundesanwaltschaft dagegen will man sich an eine deutliche Warnung des Justizministeriums nicht erinnern. Nur allgemeine Hinweise, dass ein solches Verfahren problematisch sein könne, habe es gegeben.

Zudem sei das Verfahren nur in Gang gekommen, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Gutachten zwei Veröffentlichungen von Netzpolitik.org zum Staatsgeheimnis erklärt habe. Die Verfassungsschützer waren zu dem Fazit gekommen, dass die Blogger ein Staatsgeheimnis nach Paragraf 93 des Strafgesetzbuches verletzt haben. Dieses Gutachten lag auch dem Bundesjustizministerium in Kopie vor. Daraufhin hatte die Bundesanwaltschaft einen externen Gutachter beauftragt, über die Frage Staatsgeheimnis und Landesverrat ein weiteres Gutachten zu fertigen. Der Experte ist in den Sommerurlaub entschwunden. Das alles dauert Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) offenbar zu lange.

Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR werden seine Beamten in der bereits am Freitag angekündigten Stellungnahme aus dem Ministerium zu dem Ergebnis kommen, dass es sich im Netzpolitik-Fall nicht um Landesverrat gehandelt hat. Das Quasi-Gutachten soll bis zum Donnerstag dieser Woche fertiggestellt werden. Die Expertise wird dann dem Karlsruher Generalbundesanwalt Harald Range zugestellt werden, der sie zu den Akten nehmen wird. Ob danach schon die Ermittlungen eingestellt werden, ist ungewiss. Maas jedenfalls möchte, wie aus Berlin verlautet, den Fall "nicht durch den Sommer schleppen".

Viele Beobachter gehen davon aus, dass das Verfahren spätestens in einigen Monaten eingestellt wird. Warum sich alle Beteiligten derart verheddert haben, ist unklar. In den Akten des Landesverrats-Verfahrens gibt es allerdings deutliche Hinweise, dass Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen das Verfahren gezielt in Gang gebracht hat. Jedenfalls hätte er ausweislich der Unterlagen zumindest wissen müssen, dass es sich gegen Journalisten richten würde.

Am Wochenende forderten mehrere Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei den Rücktritt Ranges. Einige CDU-Politiker verteidigten den Generalbundesanwalt, der, unabhängig von der Kritik, Anfang nächsten Jahres in Pension gehen soll.

Ermittlungen gegen Blogger: Maaßen nennt Strafanzeigen "notwendig"

In der Debatte um das Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Internet-Blogs netzpolitik.org äußert sich erstmals der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen, dessen Strafanzeigen die Ermittlungen auslöste. Maaßen sagte "Bild am Sonntag": "Um die weitere Arbeitsfähigkeit meines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen war es notwendig, gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten des BfV juristisch vorzugehen." Dies sei im Frühjahr 2015 mittels Strafanzeigen gegen Unbekannt bei den zuständigen Ermittlungsbehörden erfolgt.

"Alles Weitere ist nun eine Angelegenheit der Justiz", so Maaßen weiter. Dass Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen zunächst ruhen lassen will, wollte Maaßen nicht kommentieren. Die Betreiber des Blogs hatten mehrfach geheime Dokumente des Verfassungsschutzes ins Internet gestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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