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PIRATEN begrüßen Entscheidung für die Stichwahl

Archivmeldung vom 23.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frank Herrmann (2013), Archivbild
Frank Herrmann (2013), Archivbild

Foto: Leila Paul
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember zur Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung [1,2] kommentiert Frank Herrmann, Landesvorsitzender der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen: "Ein weiteres Mal ist die CDU krachend bei dem Versuch gescheitert, sich durch Änderung der Wahlgesetze Vorteile bei Wahlen zu verschaffen, denn sie war im Jahr 2016 Mitinitiator der ebenfalls für verfassungswidrig erklärten Gesetzesänderung, eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen einzuführen."

Herrmann weiter: "Die Entscheidung zum Erhalt der Stichwahl ist daher ein wichtiges Zeichen für die Demokratie und für den Wert von Beteiligung! Nur die Stichwahl gibt den Kandidierenden die Gewissheit, im Falle eines Wahlsieges von einer Mehrheit unterstützt worden zu sein."

Enttäuschend ist dagegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die ebenfalls durch das geänderte Kommunalwahlgesetz erzwungene Neueinteilung der Wahlbezirke nach der Zahl der Wahlberechtigten, anstatt wie bisher, der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, kritisiert Herrmann:

"Es mag formal zu begründen sein, einen Wahlbezirk nur nach der Anzahl der in ihm lebenden Wahlberechtigten zu fassen. Allerdings zeigt sich in der bisherigen Umsetzung der neuen Regeln, dass es kaum Änderungen in der Einteilung der Wahlbezirke gibt, denn die nicht wahlberechtigten Menschen aus den sogenannten 'Drittstaaten' leben überall unter uns. Auch spielte bisher eine solche Zählweise nie eine Rolle, denn es besteht hoffentlich kein Zweifel, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Rat alle Menschen im Wahlbezirk vertreten, nicht nur die Wahlberechtigten. Die von der CDU/FDP-Koalition eingeführte Regelung sendet hier ein klares Signal von Diskriminierung und Ausgrenzung und das Verfassungsgericht hat das leider nicht beanstandet.

Wir Piraten setzen uns weiter dafür ein, dass alle dauerhaft hier lebende Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ein Recht erhalten, am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben [3]. Dazu gehört ganz klar das Recht, in ihrer Kommune, ihrem direkten Lebensumfeld, wählen zu können!"

Datenbasis: [1] Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019: https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/22_191220/index.php [2] Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019 (PDF): https://www.vgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/2019/191220_35_19.pdf [3] Für die Teilhabe aller Menschen (Grundsatzprogramm der Piratenpartei NRW): https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Grundsatzprogramm#F.C3.BCr_die_Teilhabe_aller_Menschen

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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