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Asylbescheide werden erst später überprüft

Archivmeldung vom 30.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die zwischen 2015 und 2017 ergangenen Asylbescheide werden vorausaussichtlich nicht wie eigentlich gesetzlich vorgeschrieben nach drei, sondern nach vier Jahren überprüft. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf führende Koalitionskreise.

Darauf haben sich nach RND-Informationen die Innenexperten der SPD am Dienstag mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geeinigt. Seehofer, so heißt es, solle jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das Vorhaben geht auf eine Bitte des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, zurück. Er hatte im vorigen Herbst und dann noch einmal bei der Vorstellung des Migrationsberichts 2016/17 in der vergangenen Woche im Beisein Seehofers um eine Fristverlängerung gebeten, weil in den kommenden Jahren 750.000 Asylbescheide zur Überprüfung anstünden.

Ohne diese Verlängerung drohe dem Amt eine abermalige Überlastung, hatte Sommer gesagt. Die Koalition ist nach RND-Informationen gewillt, die Frist um ein Jahr zu verlängern, aber nicht wie vom BAMF-Präsidenten gewünscht um zwei. Im Übrigen soll diese Ausnahme ausdrücklich auf die genannten starken Flüchtlingsjahrgänge beschränkt bleiben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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