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Urteil: Christian Drosten darf nicht als "Nazi-Kriegsverbrecher" bezeichnet werden

Archivmeldung vom 18.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christian Heinrich Maria Drosten (2020)
Christian Heinrich Maria Drosten (2020)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

2020 erhielt der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten zwei E-Mails, in denen er unter anderem als "Nazi-Kriegsverbrecher" bezeichnet wurde. Ein 51 Jahre alter Mann aus Sachsen wurde daraufhin vom Amtsgerichts Döbeln wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Chemnitz bestätigte nun das Urteil. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Ein 51- jähriger Mann aus dem Landkreis Mittelsachsen hat im Jahre 2020 in zwei Mails an die Charité den Virologen Christian Drosten mit Adolf Hitler und dem NS-Arzt Josef Mengele verglichen. Zudem bezeichnete er ihn auch als "Nazi-Kriegsverbrecher". Des Weiteren soll Inhalt der Mails gewesen sein, dass der Institutsdirektorbei der Charité "vor Gericht" gehöre und ein Todesurteil "legitim" wäre. Das berichtete die Nachrichtenagentur dpa.

Drosten klagte gegen den Mann, woraufhin der Verfasser der Mails in einem Urteil des Amtsgerichts Döbeln zu 1.350 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, jedoch unmittelbar in Berufung ging. Diese wurde nun von der höheren Instanz verworfen. Das Landgericht Chemnitz bestätigte am Donnerstag das Urteil des Amtsgerichts Döbeln, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig."

Quelle: RT DE

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