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Baumann: Petitionen gehören ins Parlament und nicht auf private Online-Plattformen

Archivmeldung vom 09.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Günter Baumann (2014)
Günter Baumann (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Petitionsausschuss des Bundestages übergibt am heutigen Dienstag seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 an Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der AG Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann: "Bitten und Beschwerden der Bürger gehören in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und nicht auf private Plattformen im Internet. Im Gegensatz zu diesen bietet das Parlament allen Petenten eine Dreifachgarantie: Jede Eingabe wird angenommen, geprüft und beschieden. Wem sein Anliegen wichtig ist, sollte sich daher an das Parlament wenden und nicht an private Anbieter.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt besonderen Wert darauf, dass jeder Eingabe in diesem Ausschuss der gleiche Stellenwert beigemessen wird. Ausschlaggebend für eine positive Entscheidung ist die Relevanz des Petitums und nicht die Anzahl der Unterstützer.

Der heute vorgelegte Jahresbericht belegt, dass es sich lohnt, sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss zu wenden. So konnten wir beispielsweise einer Mutter helfen, die ihren Sohn bei einer Reha-Maßnahme begleiten wollte und deren Anträge auf Kostenübernahme zunächst abgelehnt worden waren."

Hintergrund:

Im Jahr 2014 erreichten den Deutschen Bundestag 15.325 Eingaben. Insgesamt wurden vom Ausschuss über 18.000 Petitionen abschließend behandelt.

Art. 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jedermann, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen des Bundestages oder der Landesparlamente zu wenden. Dem Petitionsausschuss des Bundestages obliegt nach Art. 45c GG die Bearbeitung der Eingaben.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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