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EKD-Synodenpräses Schwaetzer für Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen

Archivmeldung vom 13.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
EKD Sitz in Hannover
EKD Sitz in Hannover

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die neue Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, fordert von der künftigen Bundesregierung ein Gesetz für die Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen. "Weil das Grundgesetz die Ablösung der Staatsleistungen vorsieht, sollten Bundesregierung und Bundestag das in der Verfassung vorgesehene Rahmengesetz vorlegen, auf dessen Grundlage Länder und Kirchen über eine Ablösung verhandeln können", sagte Schwaetzer im Interview mit der "Welt".

Einer Beendigung der Staatsleistungen, die derzeit in Höhe von jährlich insgesamt 460 Millionen Euro von 14 Bundesländern als Ausgleich für Säkularisierungsfolgen des 19. Jahrhunderts gezahlt werden, würden sich die "Protestanten nicht verweigern", fügte Schwaetzer hinzu. Auf die Frage, warum sich hierzu im Koalitionsvertrag von Union und SPD kein Wort finde, antwortete Schwaetzer: "Nach den Gründen dafür müssen Sie Union und SPD fragen. Wir sperren uns nicht gegen eine Ablösung der Staatsleistungen."

Zugleich verteidigte Schwaetzer das deutsche Kirchensteuersystem. Von diesem profitiere auch der Staat, "weil die Kirchen dem Staat Geld dafür geben, dass er als Dienstleister die Kirchensteuer einzieht". Schwaetzer weiter: "Die evangelischen Landeskirchen zahlen dafür gegenwärtig insgesamt rund 160 Millionen Euro pro Jahr."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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