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BILD am SONNTAG wehrt sich gegen Lafontaine

Archivmeldung vom 07.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

BILD am SONNTAG wird sich gegen die Einstweilige Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung in Lafontaines Privatjet-Affäre mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren. Zum Hintergrund: Lafontaine hatte auf einer Wahlkampfveranstaltung BILD am SONNTAG vorgeworfen, daß sie über ihn Lügen verbreiten würde. Dabei ging es um ein BamS-Wählerforum, zu dem Lafontaine nicht erschien.

In seiner Rede behauptete Lafontaine, BILD am SONNTAG hätte ihm im Juli 2005 mitgeteilt, den Flug zu organisieren und erforderlichenfalls eine Privatmaschine zu chartern. Er selbst habe keine solche gefordert. Nach den wahrheitswidrigen Vorwürfen von Lafontaine stellte BILD am SONNTAG am 28. August 2005 unter der Überschrift "Lafontaine lügt!" den Sachverhalt minutiös dar, und zeigte damit, daß Lafontaine nicht die Wahrheit sagt, sondern mehrfach aktiv einen Privatjet gefordert hat.

BILD am SONNTAG-Chefredakteur Claus Strunz: "Lafontaine weicht erneut aus. Er bezieht sich auf Sondierungsgespräche, bei denen weder Ort noch Zeitpunkt des BamS-Wählerforums festgestanden haben. Deshalb können wir ihm im Juli 2005 für die Reise an die Saarschleife noch gar keinen Privatjet angeboten haben. Seine fehlende Entgegnung zum Kern unserer Berichterstattung belegt, daß unsere Darstellung richtig ist."

Rechtlicher Hintergrund: Der Erlaß einer Einstweiligen Verfügung des Gerichtes auf Abdruck einer Gegendarstellung bedeutet nicht, daß Oskar Lafontaine recht hat. Das Gegendarstellungsrecht gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, sich zu einer Berichterstattung zu äußern. Die Gerichte prüfen bei ihrer Entscheidung nicht den Wahrheitsgehalt von Gegendarstellungen, wohl aber eine mögliche Irreführung.

Die Axel Springer AG legt daher Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung bei Gericht ein. BILD am SONNTAG bleibt bei der Darstellung zur Privatjet-Affäre.

Quelle: Pressemitteilung Bild am Sonntag

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