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Bundeskabinett beschließt umstrittenes Immobiliengesetz

Archivmeldung vom 21.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung bringt das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung einer möglichen Immobilienblase nun doch noch in diesem Jahr auf den Weg. Das Bundeskabinett wird am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf beschließen, schreibt das "Handelsblatt". Dem Gesetzesentwurf zufolge soll die Bankenaufsicht Bafin künftig "Kreditgebern bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten vorgeben, wenn dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist".

Konkret angedacht ist eine Kredit-Obergrenze für Hausfinanzierungen. Auch eine Schuldentragfähigkeits-Grenze, ermittelt anhand des Einkommens, könnte zum Einsatz kommen. Auch könnte die Bafin Häuslebauer dazu verpflichten, innerhalb einer bestimmten Zeit einen Teil ihres Kredits zurückzuzahlen. Im Bundestag hatte sich in den drei Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD breiter Widerstand gegen das Gesetz gebildet.

Die Abgeordneten fürchten, der Bankenaufsicht einen Freibrief für eine strengere Kreditvergabe auszustellen und so die Kreditvergabe abzuwürgen. Die Bundesregierung ist in ihrem Gesetzesentwurf zum Teil auf die Kritik eingegangen. So soll der Bundestag vom Bundesfinanzministerium vor Inkrafttreten der Werkzeuge informiert werden, Anschlussfinanzierungen von Immobilien sind noch klarer von den neuen Regeln ausgenommen.

Zudem würden die Instrumente "rein vorsorglich geschaffen", heißt es im Gesetz. "Die Kritik der Finanzexperten der CDU/CSU ist auch nach einigen Korrekturen weiter sehr groß", sagte CSU-Politiker Hans Michelbach. Auch in der SPD-Fraktion kursieren Überlegungen, ob neben der Bafin nicht auch das Finanzministerium eine Blase feststellen muss, bevor eine schärfere Regulierung in Kraft tritt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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