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BGH zu Nauen-Urteil: Verteidiger will Schneider aus Untersuchungshaft holen

Archivmeldung vom 21.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Nauener NPD-Politiker Maik Schneider wegen Brandstiftung kassiert hat, will sein Verteidiger versuchen, ihn aus der Untersuchungshaft herauszubekommen.

Das Potsdamer Landgericht hatte den Angeklagten im Februar letzten Jahres für das Anzünden einer leeren Turnhalle, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, zu acht Jahren Haft verurteilt.

Der Verteidiger Jens-Michael Knaak sagte am Donnerstag auf Anfrage des rbb, sein Mandant sitze jetzt bereits seit zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft und das ohne rechtskräftiges Urteil. Das sei zu lang. Knaak will sich deshalb an das Oberlandesgericht wenden. Maik Schneider wird sich dem neuen Verfahren auch stellen, wenn er auf freiem Fuß ist, so der Verteidiger. Er hofft zudem, dass Schneider jetzt eine mildere Strafe bekommt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil ein Schöffe, der mitgeurteilt hat, eindeutig befangen gewesen sei. Er hatte die Aussagen des Angeklagten als Quatsch bezeichnet, die Strafkammer hatte aber trotz eines Befangenheitsantrages an dem Laienrichter festgehalten.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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