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Bayerns Justizminister: Zwangsunterbringung in Psychiatrie befristen

Archivmeldung vom 26.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Winfried Bausback (2012)
Winfried Bausback (2012)

Foto: Rob Irgendwer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bayerns neuer Justizminister Winfried Bausback (CSU) will das Gesetz zur Unterbringung in die Psychiatrie neu regeln. Als Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath, der sieben Jahre lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten wurde, schlägt der Politiker eine Befristung vor. "Ich möchte gerne, dass im Gesetz klar steht: Nach einer gewissen Zeit, zum Beispiel nach fünf Jahren, ist die Unterbringung im Grundsatz nicht mehr verhältnismäßig. Alles, was darüber hinausgeht, sollte nur die Ausnahme sein", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Konkret geht es um den Paragrafen 63 im Strafgesetzbuch, der als überaus dehnbar gilt. "Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, hier deutlichere Leitplanken einzuziehen", sagte Bausback.

Außerdem will der Politiker die Qualität der Gutachten in solchen Verfahren verbessern. "Die Qualität der Gutachten ist in solchen Verfahren von eminent wichtiger Bedeutung. Ich möchte den Einsatz zertifizierter Gutachter in der Praxis fördern."

Aus Sicht des Ministers haben die Versäumnisse der Justiz im Fall Mollath zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Die Justiz müsse zu ihren Fehlern stehen. "Zur Unabhängigkeit der Justiz gehört auch die Erkenntnis der eigenen Unvollkommenheit dazu. Jeder macht Fehler. Davon sind auch Juristen nicht ausgeschlossen." Zu einer offenen Gesellschaft gehöre auch eine "Kultur der Kritik", sagte Bausback. "Die Justiz muss das dann auch ertragen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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