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Transparenz bei Entgelten: Neues Gesetz fällt durch

Archivmeldung vom 08.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte, Bezahlung, Geldscheine (Symbolbild)
Lohntüte, Bezahlung, Geldscheine (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Das umstrittene Entgelttransparenzgesetz, mit dem die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen gefördert werden soll, fällt auch in einer Bewertung für die Bundesregierung als weitgehend wirkungslos durch.

Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Am Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit der Evaluation der umstrittenen Gleichstellungsreform, zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. "Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Alle drei Kernelemente des Gesetzes - Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht - entfalten in der jetzigen Form nicht die beabsichtigte Wirkung", kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack gegenüber der NOZ.

Insgesamt nur zwei Prozent der befragten Beschäftigten, so zitiert der DGB aus der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation, haben ihren Auskunftsanspruch genutzt. Nur 14 Prozent der vom Gesetz erfassten Unternehmen erhielten Auskunftsanfragen, von den Institutionen des öffentlichen Dienstes sogar nur 7 Prozent. Eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen führten den Angaben zufolge weniger als die Hälfte der dazu aufgeforderten Unternehmen durch, im öffentlichen Dienst tat dies nur ein Viertel. Und die Berichtspflicht haben nur 44 Prozent der dazu aufgeforderten Unternehmen erfüllt.

Nach dem Gesetz müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten ihren Mitarbeitern auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, ein betriebliches Prüfverfahren durchzuführen und so ihr Vergütungssystem auf Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu checken. Jenseits der Grenze von 500 Beschäftigten sollen zudem regelmäßig Berichte über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung erstellt werden.

Der DGB hält diese Regeln für völlig unzureichend. "Der Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Denn zwei Drittel der Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen und sind vom Gesetz bisher ausgeschlossen", so Hannack.

Auch mit den Prüfverfahren und Berichtspflichten ist die stellvertretende DGB-Chefin unzufrieden: "Statt der unverbindlichen Aufforderung müssen die Unternehmen künftig verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und darüber zu berichten." Hannack fordert außerdem Sanktionen, "etwa hohe Geldstrafen, damit alle Arbeitgeber sich auch an Recht und Ordnung halten".

Überdies drängt der DGB darauf, den Beschäftigten mit der Möglichkeit einer Verbandsklage den Rücken zu stärken, "damit sie im Falle der Entgeltdiskriminierung nicht alleine dastehen".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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