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Bonpflicht: Unionsfraktion fordert Änderungen

Archivmeldung vom 20.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papierberg (Symbolbild)
Papierberg (Symbolbild)

Bild: Joujou / pixelio.de

Die CDU-Bundestagsfraktion fordert in einem Brandbrief Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) dazu auf, weitgehende Änderungen bei der am 1. Januar 2020 startenden Bonpflicht herbeizuführen.

"Wir halten es für dringend geboten, diese Handhabung zu überdenken und auf Praxistauglichkeit zu überprüfen", schreiben die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann (CDU), und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Sebastian Brehm (CSU), in ihrem Schreiben vom 19. Dezember, über das das "Handelsblatt" berichtet.

Anstatt einer Bonpflicht könnte eine Lösung "beispielsweise die Einführung eines Freibetrags oder einer Bagatellgrenze sein", heißt es in dem Brief weiter. Damit wendet sich die Unionsfraktion auch gegen Kanzlerin Angela Merkel, die diese Woche im Bundestag gesagt hatte, die Bonpflicht komme wie geplant. Die Bonpflicht verpflichtet Händler ab dem neuen Jahr, bei jeder Transaktion einen Bon zu drucken, sei es beim Kauf eines Brötchens beim Bäcker oder beim Bier am Tresen im Club. Ursprünglich sei lediglich eine "unkritische" Bon-Ausgabe auf Wunsch des Kunden vorgesehen gewesen. Diese sei aber im parlamentarischen Verfahren zu einer "allgemeinen Pflicht ausgeweitet" worden, heißt es in dem Brief der Unionsfraktion.

Zwar seien Ausnahmeregelungen vorgesehen, die liefen jedoch "faktisch ins Leere" und würden nur "vereinzelt von Finanzämtern angewendet" werden, was die Union "mit Befremden zur Kenntnis" nehme. Neben der Bonpflicht verlangt die Unions-Fraktion noch eine zweite Änderung zugunsten des Einzelhandels. So hat das Bundesfinanzministerium die Frist für den Einzelhandel zur Umrüstung auf manipulationssichere Kassen bis zum 30. September 2020 verlängert. Dass diese Frist jedoch nicht für "Altkassen", die vor dem 26.11.2010 angeschafft wurden, gelte, sei "nicht hinnehmbar". Damit würden Betriebe ab dem 1. Januar Gefahr laufen, steuerrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu erleiden. "Das kann und darf nicht unser Ziel sein", schreiben Tillmann und Brehm in ihrem Brief. "Wir bitten Sie herzlich darum, sich mit dem Koalitionspartner ins Benehmen zu setzen und sich gegenüber dem Bundesfinanzminister für entsprechende, notwendige Klarstellungen einzusetzen", appellieren die Unions-Finanzpolitiker an ihre eigenen Minister.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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