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Rentenversicherung bei Reform der Erwerbsminderungsrente im Verzug

Archivmeldung vom 26.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Müde, überarbeitet, erschöpft und gestresst durch Bürokratie
Müde, überarbeitet, erschöpft und gestresst durch Bürokratie

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist offenbar nicht in der Lage, Leistungsverbesserungen für rund drei Millionen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und ihre Hinterbliebenen pünktlich zum 1. Juli 2024 umzusetzen.

Deshalb plant das Bundesarbeitsministerium nun ein zweistufiges Verfahren, um die geplanten Zuschläge wie versprochen zur Jahresmitte zahlen zu können: Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat das Ministerium eine Formulierungshilfe erstellt, über die das "Handelsblatt" berichtet. Es geht um höhere Zahlungen für Bestandsrentner, die nun nach dem Willen der Ampelkoalition auch von früheren Rentenreformen profitieren sollen. Doch die Rentenversicherung kann die Berechnung und Zahlung der Zuschläge nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren erst ab Dezember 2025 leisten. 

Obwohl die Deutsche Rentenversicherung "personelle Aufstockungen und veränderte Priorisierungen bei umzusetzenden Vorhaben vorgenommen" habe, sei es ihr nicht möglich, "die Zuschlagsberechnung und -zahlung in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise rechtzeitig vorzunehmen", heißt es im Entwurf. Für die Monate von Juli 2024 bis November 2025 soll deshalb der bei der Deutschen Post angesiedelte Renten-Service die Zuschläge nach einem vereinfachten Verfahren berechnen und auszahlen. Rente und Zuschlag kommen zu unterschiedlichen Terminen auf dem Konto an, erst ab Dezember 2025 wird daraus ein einzelner Zahlbetrag. Weil der für die Übergangsperiode "provisorisch" ermittelte Zuschlag aber von dem Wert abweichen kann, der sich durch das im Gesetz vorgegebene Verfahren ergäbe, muss die Rentenversicherung dann Ende 2025 prüfen, ob eventuelle Nachzahlungen fällig sind, schreibt das "Handelsblatt" weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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