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Schön: Erfolgsmodell Elterngeld wird den Wünschen der Eltern noch enger angepasst

Archivmeldung vom 16.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nadine Schön (2018)
Nadine Schön (2018)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön: "Das Elterngeld ist DAS Erfolgsmodell unserer Familienpolitik. Wir haben es im Laufe der Jahre immer wieder verbessert und den Wünschen der Eltern angepasst. Das tun wir erneut mit diesem Gesetzentwurf."

Schön weiter: "Die meisten Eltern wünschen sich, dass beide Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf haben. Daher eröffnen wir ihnen neue Freiräume, um die Betreuung der Neugeborenen und die Erwerbsarbeit noch besser vereinbaren zu können. Mütter und Väter können das Elterngeld künftig noch flexibler nutzen. Die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Und der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden wird auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert.

Und noch eine Erleichterung für Eltern bringen wir in dieser Woche im Bundestag auf den Weg: Noch in diesem Jahr startet das Pilotverfahren zur Digitalisierung von Familienleistungen: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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