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Leutheusser-Schnarrenberger will Konzerne leichter abwickeln

Archivmeldung vom 28.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Die Bundesregierung will das deutsche Insolvenzrecht reformieren. "Die Verbundenheit konzernangehöriger Gesellschaften muss bei Abwicklungen besser in den Blick genommen werden", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem "Handelsblatt". "Statt die wirtschaftliche Einheit des Konzerns auseinanderzubrechen, wird die Einheit des Unternehmens und der darin angelegte Mehrwert nach Möglichkeit gewahrt." Das "Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen" würde erstmals Rechtsgrundlagen für eine koordinierte Abwicklung von Konzernteilen schaffen. Der entsprechende Entwurf, der dem "Handelsblatt" vorliegt, soll am heutigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Zwar ändert das neue Gesetz nichts an dem Grundsatz, dass für jede betroffene Konzerngesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Es geht ausdrücklich nicht um die Zusammenfassung der Insolvenzmassen. Allerdings soll es künftig Regelungen für eine verbesserte Abstimmung geben. "Durch die mögliche Verknüpfung der verschiedenen Insolvenzverfahren werden die Sanierungschancen der betroffenen Unternehmen verbessert", heißt es in dem Gesetzentwurf. Reibungsverluste im Ablauf der Verfahren würden minimiert, was die Effizienz der Verfahren steigere. "Ist eine Sanierung der Unternehmen nicht möglich, kann durch Optimierung der Verwertungsmöglichkeiten die Befriedigungsquote der Gläubiger erhöht werden", heißt es weiter.

Konkret sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht geführt und in die Hand eines einzigen Insolvenzverwalters gelegt werden. Damit entfiele eine aufwendige zwischengerichtliche Abstimmung. Für den Fall, dass dennoch kein einheitlicher Gerichtsstand geschaffen wird und mehrere Verwalter bestellt werden, gibt es nun Vorgaben für die Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt sollen dabei die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger stehen. Als neues Element sieht der Gesetzentwurf zudem ein "Koordinationsverfahren" vor, um so die Abstimmung der Einzelverfahren zu verbessern. Dazu wird aus dem Kreis der berufenen Verwalter ein "Koordinationsverwalter" bestimmt, der einen "Koordinationsplan" ausarbeitet, nach dem sich die Einzelverfahren bei ihren Maßnahmen dann richten. "Der Gesetzentwurf trägt der Verbundenheit Rechnung, indem die Verfahren über die einzelnen Konzerngesellschaften aufeinander abgestimmt werden. Künftig sollen sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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