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ÖPP-Autobahnprojekte kosten nachträglich über 220 Millionen Euro

Archivmeldung vom 29.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
ÖPP = PPP = Private & Politik Plündern
ÖPP = PPP = Private & Politik Plündern

Bild: http://www.mbi-mh.de / Mühlheimer Bürgeriniative

Beim Autobahnbau hat Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) dem Bund nachträgliche Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe verursacht. Laut einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Berichtsanforderung des Grünen-Haushaltspolitikers Sven-Christian Kindler vergütete der Bund bei elf ÖPP-Projekten für den Aus- oder Neubau von Autobahnabschnitten den privaten Vertragspartnern zwischen 2009 und Mai 2021 Nachträge in Höhe von insgesamt mehr als 220 Millionen Euro. Die "Welt" berichtet darüber.

Am höchsten sollen demnach die nachträglichen Zusatzkosten beim sechsspurigen Ausbau der A7 zwischen Göttingen und Bockenem in Niedersachsen gewesen sein. Dort belaufen sich die bisher vergüteten Nachträge laut Bericht auf 113 Millionen Euro. Das entspreche mehr als zwölf Prozent der ursprünglich veranschlagten Baukosten des Bundes in Höhe von 926 Millionen Euro, schreibt die "Welt".

An zweiter Stelle steht bei den Nachträgen demnach mit 48 Millionen Euro ein weiter nördlich gelegener A7-Abschnitt zwischen Hamburg und Bordesholm in Schleswig-Holstein, wo sich eine Steigerung von gut drei Prozent ergibt. Nachträge in Höhe von 17 Millionen Euro wurden für die A1 zwischen Bremen und Buchholz in der Nordheide fällig. Keine Nachträge gab es demnach bei lediglich zwei ÖPP-Projekten, deren Vertragslaufzeit aber erst im Jahr 2020 begann, sodass sich bei ihnen eventuelle Zusatz-Vergütungen noch nicht abschätzen lassen. Nach Kindlers Berechnungen für alle vom Ministerium aufgelisteten Vorhaben haben die jeweils genannten Nachträge "die laufenden ÖPP-Projekte schon um rund sieben Prozent teurer gemacht". Zu den Gründen für die Nachträge wollte sich das Ministerium mit Verweis auf "verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen" nicht äußern, wie es in der Antwort heißt.

Bei ÖPP-Projekten werden der Aus- oder Neubau sowie Unterhalt langer Autobahnabschnitte zu Festpreisen privaten Konzernen übertragen, die jene Teilstücke dann jahrzehntelang betreiben. "ÖPP-Projekte werden im Betrieb noch teurer", sagte Kindler der "Welt". "Die ÖPP-Unternehmen stellen dem Bund immer wieder teure Nachforderungen. Und das, obwohl der angebliche Vorteil bei ÖPP-Projekten der feste Preis sein sollte." Kindler weiter: "Die Versprechungen von höherer Effizienz und Kosteneinsparungen durch ÖPP-Projekte sind nichts als Märchengeschichten. Öffentlich-Private-Partnerschaften im Straßenbau müssen gesetzlich verboten werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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