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Ministerium: Keine Prozesswelle durch neues Gleichbehandlungsgesetz

Archivmeldung vom 06.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat bisher nicht zu einer Fülle von Klagen und Beschwerden geführt. Nur gut 650 Anfragen hat die beim Bundesfamilienministerium eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr erhalten, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel.

Davon beziehen sich die meisten auf das Arbeitsleben. Befürchtungen, das Gesetz könne von Trittbrettfahrern missbraucht werden, haben sich nach Meinung des Ministeriums nicht bestätigt.

Dagegen sehen sich die Arbeitgeber in ihrer Befürchtung bestätigt, dass das Gesetz zum Missbrauch einlädt. "In den Betrieben herrscht große Unruhe", sagte Roland Wolf, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Tagesspiegel. "Wir haben bereits erste Fälle von Arbeitnehmern, die sich auf Stellen bewerben, die sie gar nicht wollen. Diese Leute suchen gezielt nach Stellenausschreibungen, die sich mit dem Gleichbehandlungsgesetz nicht vertragen", sagte der Arbeitsrechtsexperte. Das sei zwar noch kein Massenphänomen, dennoch würden die Betriebe die Gefahr ernst nehmen. "Schulungsveranstaltungen, in denen die Arbeitgeber den richtigen Umgang mit dem Gesetz lernen, boomen", sagte Wolf.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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