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Deutsche Behörden weisen bundesweit immer mehr Ausländer aus

Archivmeldung vom 10.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebung im Flughzeug durch die FRONTEX (Symbolbild)
Abschiebung im Flughzeug durch die FRONTEX (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Deutsche Behörden haben in den vergangenen Jahren immer mehr sogenannte Ausweisungsverfügungen gegen Ausländer erlassen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Freitag) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken berichtet, verdoppelte sich die Zahl entsprechender Anordnungen binnen zwei Jahren auf zuletzt 7374 im Jahr 2017.

Die Aufenthaltserlaubnis dieser Personen erlischt, sie müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen, weil von ihnen nach Einschätzung des Staates eine Gefahr für Ordnung und Sicherheit ausgeht. Die Voraussetzungen für eine Ausweisung waren auch unter dem Eindruck der Ereignisse der Silvesternacht von Köln herabgesetzt worden. 2015 waren noch 3604 Personen ausgewiesen worden.

Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, sind im Ausländerzentralregister mittlerweile fast 300.000 Ausweisungsverfügungen gespeichert. Von den Betroffenen hielten sich nach den Angaben des Ministeriums zum Stichtag 30. Juni etwa 29.000 noch in Deutschland auf. Die meisten Einträge im Register stammen mit mehr als 61.000 aus Nordrhein-Westfalen. Es folgen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit jeweils mehr als 45.000 Verfügungen. Die meisten Ausweisungen betrafen Türken mit fast 53.000 Anordnungen vor Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Ukraine. Im vergangenen Jahr waren es hingegen vorrangig Algerier, Albaner und Marokkaner.

Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke kritisierte die Ausweisungen scharf. Sie seien eine "unzulässige Art der Doppelbestrafung". Es würden häufig Menschen ausgewiesen, die schon lange in Deutschland lebten. "Die Ausweisung von Straftätern, die teilweise seit Jahrzehnten hier gelebt haben, folgt einer absurden ,Aus den Augen, aus dem Sinn'-Logik." Als "besonders schändlich" bezeichnete Jelpke die Ausweisung von Kindern und Jugendlichen. Laut Bundesregierung sind mehr als 200 Verfügungen gegen Minderjährige ergangen, 93 waren maximal 14 Jahre alt. "Gerade diese jungen Menschen, die oft in Deutschland aufgewachsen sind, brauchen pädagogische Hilfe und nicht die Abschiebung in ein Land, das sie nicht kennen und dessen Sprache sie häufig nicht einmal mächtig sind", sagte Jelpke.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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