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Internet-Ermittler zweifeln am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 29.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Während die umstrittene Vorratsdatenspeicherung aufgrund verfassungs- rechtlicher Bedenken noch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft werden muss, werden Zweifel am Nutzen der pauschalen Überwachungsmaßnahme laut.

Die Internet-Ermittler der Initiative "no abuse in internet" (naiin), eine von der Wirtschaft getragene Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität, befürchten, dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert wird.

"Es ist davon auszugehen, dass sich Täter in dem Wissen, ständig überwacht zu werden, stärker abschirmen werden als bisher. Sprich: Der Grad der Abschottung, der beispielsweise bei Terroristen und Kinderporno-Zirkeln ohnehin schon sehr hoch ist, nimmt weiter zu. Selbst Kleinkriminelle werden fortan wohl vorsichtiger agieren und somit schwerer zu fassen sein", prognostiziert Arthur Wetzel, Präsident von naiin, unter Verweis auf die technischen Umgehungsmöglichkeiten. Laut der Initiative sind nur wenige Klicks erforderlich, um sich der Überwachung zu entziehen.

Darüber hinaus bekräftigte naiin nochmals seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Die Initiative sei zwar der Ansicht, dass auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sowie auf den Anstieg der Online-Kriminalität angemessen reagiert werden müsse. Die Aushöhlung von Bürgerrechten und die Installation eines "hierzulande noch nie da gewesenen Überwachungsapparats" habe mit rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung allerdings nicht mehr viel zu tun, hieß es am Montag in Berlin.

"Es haben einschließlich des Bundespräsidenten nahezu alle Kontrollinstanzen des Staates versagt, die die Bürger vor derart willkürlichen Überwachungsbestrebungen schützen sollten. Die rote Linie wurde überschritten", so Wetzel, der nun auf das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter baut. naiin selbst plädiert im Übrigen bereits seit Jahren für die Einführung des so genannten Quick-Freeze-Verfahrens. Bei diesem Verfahren werden anders als bei der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich die Verbindungsdaten von Verdächtigen gespeichert.

Quelle: naiin - no abuse in internet e. V.


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