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Kein Passentzug für IS-Rückkehrer mit doppelter Staatsbürgerschaft

Archivmeldung vom 18.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kämpfer des Islamischen Staat  (IS / ISIS)
Kämpfer des Islamischen Staat (IS / ISIS)

Lizenz: Islamic State (IS)
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Pläne der CSU, deutschen IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, sind gescheitert. Gegen ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gab aus dem Innenministerium schwere verfassungsrechtliche Bedanken, berichtet das "Handelsblatt".

Auch hier gelte das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot, hieß es aus dem Ministerium. Es sei zwar grundsätzlich denkbar, ein Gesetz zu formulieren, um einem Doppelstaatler, der für eine Terrorgruppe gekämpft hat, den deutschen Pass zu entziehen. Allerdings dürfe dies nur für Milizionäre gelten, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einem terroristischen Kampfverband anschließen. Kurz: Es ist nicht möglich, den in Syrien aufgegriffenen IS-Anhängern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft abzusprechen. Die CSU hatte ihr Gesetzesvorhaben bis zuletzt verteidigt.

"Wir haben uns bereits vorausschauend auf eine mögliche Veränderung d er Sicherheitslage eingestellt", sagte Stephan Mayer (CSU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, dem "Handelsblatt". "Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen neuen Verlusttatbestand zu schaffen, wonach deutsche Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen wird." Das Innenministerium will nun zumindest für die Zukunft vorbeugen. Der Verlusttatbestand soll demnach nur für künftige Terrormilizionäre geschaffen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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