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SPD will wegen Goldhandel der AfD Parteiengesetz ändern

Archivmeldung vom 25.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Burkhard Lischka Bild: burkhard-lischka.de
Burkhard Lischka Bild: burkhard-lischka.de

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat sich angesichts des umstrittenen Goldhandels der Alternative für Deutschland (AfD) für eine Änderung des Parteiengesetzes ausgesprochen. "Die Lösung ist sehr einfach", sagte Lischka dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). Es sei zwar richtig, dass die Parteien alle Einnahmen ausweisen. "Aber um die Obergrenze für die Finanzierung einer Partei zu berechnen, darf bei derartigen Geschäften nicht von Umsätzen ausgegangen werden, sondern vom Reinertrag."

Eine Prüfung der Bundestagsverwaltung hatte zuvor ergeben, dass die Erlöse aus dem Goldhandel zwar als Einnahmen im Sinne des Parteiengesetzes angerechnet würden. Sie erhöhen damit die Obergrenze, bis zu der die AfD staatliche Mittel erhält. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schlug dennoch eine Gesetzesänderung vor, damit die Einnahmen aus dem Goldhandel künftig nicht mehr angerechnet werden können. Dass die Handelsgeschäfte der AfD die staatlichen Zuschüsse erhöhten, widerspreche dem Grundgedanken, dass Parteien sich zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent selbst finanzieren müssten, hatte Lammert erklärt. Dadurch solle sich die hinreichende gesellschaftliche Verwurzelung staatlich geförderter Parteien abbilden. Durch den Handel mit Gold werde dies aber nicht dokumentiert. Die Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung orientieren sich grundsätzlich an der Anzahl der Wählerstimmen wie auch der Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Sie dürfen aber nicht höher sein als die selbsterwirtschafteten Einnahmen der Partei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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