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Gutachter plädieren für NRW-Wohnungsaufsichtsgesetz

Archivmeldung vom 20.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de

Die im NRW-Koalitionsvertrag angekündigte Überprüfung des umstrittenen Wohnungsaufsichtsgesetzes ist abgeschlossen. Das von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Auftrag gegebene Gutachten, das der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt, spricht sich eindeutig für den Erhalt des Gesetzes aus.

Darin heißt es: "Aus Sicht der Gutachter besteht kein grundlegender Änderungsbedarf beim WAG. Vielmehr hat sich das WAG in seiner bisherigen Fassung bewährt (...)." Für einen Teil der Anwenderkommunen sei das Instrument sogar "unverzichtbar". Das Gesetz war 2014 von der rot-grünen Vorgängerregierung gegen die Stimmen von CDU und FDP verabschiedet worden. Laut Gutachten wurde es seither von 173 oder 44 Prozent der NRW-Kommunen rund 9000 Mal angewendet. Scharrenbach sagte der Redaktion: "Das Ergebnis zeigt auf, dass keine Veränderungsbedarfe am Wohnungsaufsichtsgesetz vorgetragen werden. Das Gutachten wird dem Landtag zur Beratung und Befassung übersandt."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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