Zweiter Wahlgang für Kanzlerwahl soll nicht am Dienstag stattfinden

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Nachdem CDU-Chef Friedrich Merz am Dienstag im ersten Wahlgang für die Wahl zum Bundeskanzler gescheitert ist, soll ein zweiter Wahlgang nicht mehr am selben Tag stattfinden. Der Grund dafür ist offenbar, dass für einen zweiten Wahlgang eine Ladungsfrist eingehalten werden muss. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen. Dann wäre frühestens am Mittwoch ein weiterer Wahlgang möglich.
Dass Merz im ersten Wahlgang nicht die Zustimmung der Mehrheit der
Mitglieder des Bundestages, eine sogenannte "Kanzlermehrheit" von 316
Stimmen, erhalten hat, kam überraschend. Noch nie zuvor ist ein
designierter Kanzler nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen nach
einer Bundestagswahl bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Die
geplante Koalition aus CDU/CSU und SPD hat gemeinsam 328 Abgeordnete.
Merz erhielt am Dienstagvormittag im Bundestag allerdings nur 310
Ja-Stimmen, 307 Abgeordnete stimmten gegen ihn und drei enthielten sich.
Eine Stimme war ungültig, neun Stimmen wurden nicht abgegeben.
Der
Bundestag hat nun vierzehn Tage Zeit, um mit mehr als der Hälfte seiner
Mitglieder einen Bundeskanzler zu wählen. Kommt eine Wahl innerhalb
dieser Frist nicht zustande, so muss nach den Vorgaben des Grundgesetzes
"unverzüglich" ein neuer Wahlgang stattfinden, in dem gewählt ist, wer
die meisten Stimmen erhält.
Eigentlich war geplant, dass Merz
noch am Mittag seinen Amtseid ablegen soll. Im Anschluss sollten die
designierten Minister ihre Ernennungsurkunden erhalten und vereidigt
werden. Für den Nachmittag war die Übergabe des Bundeskanzleramts und
der Ministerien geplant. Stattdessen bleibt die geschäftsführende
Bundesregierung im Amt. Auch die geplante Antrittsreisen von Merz nach
Paris und Warschau am Mittwoch müssen nun wohl verschoben werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur